PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Verteidigung von Ärzten, Arztstrafrecht

Rechtsanwalt Grassl berät und verteidigt Ärzte im Strafrecht. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Grassl im Zusammenhang mit Fragen zu folgenden Straftaten des Arztstrafrechts:

 

Unterlassene Hilfeleistung gemäß § 323 c StGB
Fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB
Fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB
Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB
Totschlag gemäß § 212 StGB
Ärztliche Pflichtverletzung, Schwangerschaftsabbruch § 218c StGB
Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB
Bestechlichkeit und Bestechung im Verkehr gemäß § 299 StGB
Betrug gemäß § 263 StGB

   

Rechtsanwalt Grassl stammt aus einer Arztfamilie und verteidigt Ärzte engagiert, kompetent und erfolgreich gegen den Vorwurf, im Dienst eine strafbare Handlung begangen zu haben. Sollten Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft die Mitteilung erhalten, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, so empfehlen wir Ihnen folgendes:

  

Um entscheidende Nachteile zu verhindern, sollten Sie vor einer Aussage immer zunächst zusammen mit Rechtsanwalt Grassl Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen, um dann das weitere Vorgehen abzustimmen. Zunächst kann entschieden werden, ob, wann und wie sich der Arzt bzw. die Ärztin zu den Vorwürfen äußert. Begleitend dazu können weitere Schritte eingeleitet werden, wie etwa die Ermittlung von Zeugen und Unterlagen oder die Einholung eines entlastenden Sachverständigengutachtens. 

   

Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nachvorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung. Gerne können Sie zunächst auch unverbindlich anrufen.

 
 
 
 
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