Beamtenstrafrecht
Wenn gegen Sie als Angehöriger des öffentlichen Dienstes wegen einer Straftat im Amt ermittelt wird, müssen Sie mit einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft und einem Disziplinarverfahren des Dienstherrn rechnen. Regelmäßig sind dabei folgende Straftaten im Amt von Bedeutung:
Wir beraten Sie über die Auswirkungen und informieren Sie darüber, wie strafrechtliche und disziplinarrechtiche Sanktionen verhindert werden können oder zumindest möglichst milde verhängt werden können.
Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung.