PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Beamtenstrafrecht

Wenn gegen Sie als Angehöriger des öffentlichen Dienstes wegen einer Straftat im Amt ermittelt wird, müssen Sie mit einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft und einem Disziplinarverfahren des Dienstherrn rechnen. Regelmäßig sind dabei folgende Straftaten im Amt von Bedeutung:

§ 331 StGB, Vorteilsannahme
§ 332 StGB, Bestechlichkeit
§ 333 StGB, Vorteilsgewährung
§ 334 StGB, Bestechung
§ 336 StGB, Unterlassen der Diensthandlung
§ 339 StGB, Rechtsbeugung
§ 340 StGB, Körperverletzung im Amt
§ 343 StGB, Aussageerpressung
§ 344 StGB, Verfolgung Unschuldiger
§ 345 StGB, Vollstreckung gegen Unschuldige
§ 348 StGB, Falschbeurkundung im Amt
§ 353a StGB, Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst
§ 353b StGB, Verletzung des Dienstgeheimnisses
§ 353d StGB, Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
§ 357 StGB, Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

  

Wir beraten Sie über die Auswirkungen und informieren Sie darüber, wie strafrechtliche und disziplinarrechtiche Sanktionen verhindert werden können oder zumindest möglichst milde verhängt werden können.

Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung.

          

 

 
 
 
 
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