PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Verteidigung im Medizinstrafrecht

Rechtsanwalt Grassl berät und verteidigt Sie im Medizinstrafrecht. Das Medizinstrafrecht betrifft strafbare Handlungen der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rettungsdienstmitarbeiter, Pflegekräfte, sowie Straftaten des Arzt- und Hilfspersonals in Praxen und Krankenhäusern. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Grassl im Zusammenhang mit Fragen zu folgenden Straftaten des Medizinstrafrechts:

 

  • Unterlassene Hilfeleistung gemäß § 323 c StGB

  • Fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB

  • Fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB

  • Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB

  • Totschlag gemäß § 212 StGB

  • Ärztliche Pflichtverletzung, Schwangerschaftsabbruch § 218c StGB 

  • Vorteilsannahme gemäß § 331 StGB

  • Bestechlichkeit und Bestechung im Verkehr gemäß § 299 StGB

  • Betrug gemäß § 263 StGB

   

Rechtsanwalt Grassl stammt aus einer Arztfamilie und verteidigt Ärzte engagiert, kompetent und erfolgreich gegen den Vorwurf, im Dienst eine strafbare Handlung begangen zu haben. Sollten Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft die Mitteilung erhalten, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, so empfehlen wir Ihnen folgendes:

  

Um entscheidende Nachteile zu verhindern, sollten Sie vor einer Aussage immer zunächst zusammen mit Rechtsanwalt Grassl Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen, um dann das weitere Vorgehen abzustimmen. Zunächst kann entschieden werden, ob, wann und wie sich der Arzt bzw. die Ärztin zu den Vorwürfen äußert. Begleitend dazu können weitere Schritte eingeleitet werden, wie etwa die Ermittlung von Zeugen und Unterlagen oder die Einholung eines entlastenden Sachverständigengutachtens. 

   

Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nachvorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung. Gerne können Sie zunächst auch unverbindlich anrufen.  

 
 
 
 
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