PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Die Nebenklage im Strafverfahren        

Rechtsanwalt Grassl vertritt auch Opfer von Straftaten.  Verletzte können sich des Beistands eines Rechtsanwalts bedienen oder sich vollständig durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Wer Opfer einer rechtswidrigen Tat wurde, kann sich der erhobenen Anklage der Staatsanwaltschaft oder dem Antrag  im Sicherungsverfahren als Nebenkläger anschließen. 

  

Die Nebenklage ist möglich bei Opfern folgender Taten:

Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen;  sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen; sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung; sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses; sexueller Mißbrauch von Kindern; schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern; sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen; Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger; Ausbeutung von Prostituierten; Zuhälterei; sexueller Mißbrauch von Jugendlichen; Mord; Totschlag; Aussetzung; Körperverletzung; gefährliche Körperverletzung; Mißhandlung von Schutzbefohlenen; schwere Körperverletzung; Körperverletzung im Amt; Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft; Förderung des Menschenhandels; Menschenraub; Verschleppung; Entziehung Minderjähriger; Kinderhandel; Nachstellung (Stalking); Freiheitsberaubung; erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme; Nötigung; § 4 des Gewaltschutzgesetzes, § 142 des Patentgesetzes; § 25 des Gebrauchsmustergesetzes; § 10 des Halbleiterschutzgesetzes; § 39 des Sortenschutzgesetzes; §§ 143 bis 144 des Markengesetzes; §§ 51 und 65 des Geschmacks-mustergesetzes; §§ 106 bis 108b des Urheberrechtsgesetzes; § 33 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie; sowie §§ 16 bis 19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

                         

Wer Geschädigter einer anderen rechtswidrigen Tat ist, kann sich der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage anschließen, wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint. Dies ist ausnahmsweise der Fall bei Opfern folgender Straftaten: Beleidigung; üble Nachrede; Verleumdung; üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens; Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener; fahrlässige Körperverletzung; Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl; Raub; Schwerer Raub; Raub mit Todesfolge; räuberischer Diebstahl; Erpressung; räuberische Erpressung; sowie räuberischer Angriff auf Kraftfahrer.

               

Der Anschluss als Nebenkläger ist in jeder Lage des Verfahrens zulässig. Er kann nach ergangenem Urteil auch zur Einlegung von Rechtsmitteln geschehen.

              

Dem Nebenkläger ist auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen, wenn er durch ein Verbrechen nach den §§ 176a, 177, 179, 232 und 233 des Strafgesetzbuches verletzt ist; durch eine versuchte rechtswidrige Tat nach den §§ 211 und 212 des Strafgesetzbuches verletzt oder Angehöriger eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten im Sinne des § 395 Absatz 2 Nummer 1 ist; durch ein Verbrechen nach den §§ 226, 234 bis 235, 238 bis 239b, 249, 250, 252, 255 und 316a des Strafgesetzbuches verletzt ist, das bei ihm zu schweren körperlichen oder seelischen Schäden geführt hat oder voraussichtlich führen wird; oder durch eine rechtswidrige Tat nach den §§ 174 bis 182, 221, 225, 226, 232 bis 235, 237, 238 Absatz 2 und 3, §§ 239a, 239b, 240 Absatz 4, §§ 249, 250, 252, 255 und 316a des Strafgesetzbuches verletzt ist und er bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann.

                

Liegen diese Voraussetzungen für eine Bestellung eines Rechtsanwalts als Nebenklägerbeistand nicht vor, so ist dem Nebenkläger unter bestimmten weiteren, finanziellen Voraussetzungen für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Antrag Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wenn er seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist.

                       

Zum Anschluss mit der Nebenklage Befugte können sich auch vor Erhebung der öffentlichen Klage und ohne Erklärung eines Anschlusses eines Rechtsanwalts als Beistand bedienen oder sich durch einen solchen vertreten lassen. Sie sind zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt, auch wenn sie als Zeugen vernommen werden sollen. Der Rechtsanwalt des Nebenklagebefugten ist zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Er ist vom Termin der Hauptverhandlung zu benachrichtigen, wenn seine Wahl dem Gericht angezeigt oder er als Beistand bestellt wurde.

                  

Auf Antrag dessen, der zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt ist, kann in einigen Fällen einstweilen ein Rechtsanwalt als Beistand bestellt werden, wenn dies aus besonderen Gründen geboten ist, die Mitwirkung eines Beistands eilbedürftig ist und die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe möglich erscheint, eine rechtzeitige Entscheidung hierüber aber nicht zu erwarten ist.  

   

Sie wissen nicht, ob Sie berechtigt sind, als Opfer eine Nebenklage durchführen zu lassen? Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Auch der WEISSE RING als gemeinnütziger und bundesweit tätiger Opferhilfeverein hilft Menschen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind. Rechtsanwalt Philipp Grassl arbeitet mit den Außenstellen des WEISSEN RINGS zusammen, beispielsweise, wenn ein Opfer einen Hilfescheck erhalten hat und damit anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen möchte.  Der WEISSE RING kann darüber hinaus die Übernahme von Anwaltskosten, insbesondere zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren und zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten prüfen.

     

Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen nur einen kurzen, allgemeinen Überblick dar und können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in Koblenz gerne zur Verfügung.

   

 

 
 
 
 
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