PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Rechtsanwalt Grassl verteidigt Sie, wenn Ihnen vorgeworfen wird, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. Insbesondere in  folgenden Situationen können Sie sich an unsere Kanzlei in Koblenz wenden:  

    

bei allgemeinen Fragen zum Betäubungsmittelgesetz
bei einer Polizeikontrolle im Zusammenhang mit Drogen 
bei einer Hausdurchsuchung
bei einer Festnahme
bei einer Verhaftung, Haftbefehl, Untersuchungshaft  
bei Erhalt eines Schreibens der Polizei 
bei der Aufforderung, als Beschuldigter zu erscheinen
bei der Aufforderung, als Zeuge zu erscheinen 
bei einer Ladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung
bei Erhalt einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft 
bei Erhalt einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls  
bei dem Wunsch nach Überprüfung eins Strafurteils 
bei der Aufforderung zur Zahlung einer Auflage oder Geldstrafe 
bei einem Ladung zum Antritt der Freiheitsstrafe
bei Fragen der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs 

         

Die Vorschriften des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Betäubungsmittelgesetzes regeln unter anderem die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr und den Handel mit Betäubungsmitteln (BtM).  

     

In der Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG sind die nichtverkehrsfähigen Betäubungsmittel aufgelistet, darunter auch Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen), MDMA, Heroin, Mescalin etc.

     

Bitte beachten Sie, dass es zwei weitere Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz gibt. Hier geht es zu den Informationen über die Anlage II und die Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz.

  

Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung. 

                                           

 
 
 
 
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