Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Rechtsanwalt Grassl verteidigt Sie, wenn Ihnen vorgeworfen wird, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben. Insbesondere in folgenden Situationen können Sie sich an unsere Kanzlei in Koblenz wenden:
Die Vorschriften des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Betäubungsmittelgesetzes regeln unter anderem die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr und den Handel mit Betäubungsmitteln (BtM).
In der Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG sind die nichtverkehrsfähigen Betäubungsmittel aufgelistet, darunter auch Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen), MDMA, Heroin, Mescalin etc.
Bitte beachten Sie, dass es zwei weitere Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz gibt. Hier geht es zu den Informationen über die Anlage II und die Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz.
Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung.