PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Das Betäubungsmittelrecht

Rechtsanwalt Grassl berät Sie bei allen Fragen zum Betäubungsmittelrecht. Er verteidigt Sie bei Problemen nach einer Polizeikontrolle oder einem Vorfall mit BtM, bei einer Hausdurchsuchung, bei einer Festnahme, bei Untersuchungshaft, bei einer Ladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung, bei Erhalt einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls. 

Die Vorschriften des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Betäubungsmittelrechts regeln unter anderem die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr und den Handel mit Betäubungsmitteln.   

             

In der Anlage III zu § 1 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes sind verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel aufgelistet, darunter auch Amphetamin, Kokain und Diazepam. Bitte bachten Sie, dass es zwei weitere Anlagen zu § 1 des BtMG gibt: Anlage I und Anlage II

Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in Koblenz gerne zur Verfügung.

 
 
 
 
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