PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Organisierte Kriminalität

Der Begriff der organisierten Kriminalität bezieht sich häufig auf folgende Deliktsbereiche:

          

  • Handel und Schmuggel mit Betäubungsmitteln
  • Waffenhandel und -schmuggel
  • Zuhälterei, Prostitution, Menschenhandel, Milieustraftaten 
  • Illegales Glücks- und Falschspiel
  • Schutzgelderpressung
  • Politisch motivierte Straftaten
  • Religiös motivierte Straftaten
  • Unerlaubte Arbeitsvermittlung und Beschäftigung
  • Schleuserbanden, Illegale Einschleusung von Ausländern
  • Transnationale organisierte Kriminalität
  • Warenzeichenfälschung, Markenpiraterie 
  • Goldschmuggel
  • Kapitalanlagebetrug 
  • Subventionsbetrug und Eingangsabgabenhinterziehung
  • Fälschung und Missbrauch unbarer Zahlungsmittel
  • Herstellung und Verbreitung von Falschgeld
  • Verschiebung insbesondere hochwertiger Kraftfahrzeuge
  • Verschiebung von Lkw-, Container- und Schiffsladungen
  • Betrug zum Nachteil von Versicherungen
  • Einbruchsdiebstahl mit zentraler Beuteverwertung
  • Organisierter Cybercrime

          

           

Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig

 

  • unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,   

  • unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder  

  • unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.

     

Häufig wird im Deliktsbereich der organisierten Kriminalität der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) erhoben und angeklagt.

         

Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nachvorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung.

 
 
 
 
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