PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Betrug und Untreue

Rechtsanwalt Grassl berät und vertritt  Sie in Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen folgende Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB):

  

§ 263 StGB, Betrug
§ 263a StGB, Computerbetrug
§ 264 StGB, Subventionsbetrug
§ 264a StGB, Kapitalanlagebetrug
§ 265 StGB, Versicherungsmißbrauch
§ 265a StGB, Erschleichen von Leistungen
§ 265b StGB, Kreditbetrug
§ 266 StGB, Untreue
§ 266a StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
§ 266b StGB, Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten  

   

Die Untreue wird in der Bundesrepublik Deutschland nach Erwachsenenstrafrecht mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsstrafe von 1 Monat bis zu 5 Jahren bestraft.

  

Der Betrug wird in der Bundesrepublik Deutschland nach Erwachsenenstrafrecht mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von 1 Monat bis zu 5 Jahren oder bestraft. In besonders schweren Fällen des Betrugs sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Ein besonders schwerer Fall des Betrugs liegt in der Regel vor: 

    

  1. wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
  2.  wenn der Täter einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
  3. wenn der Täter eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
  4. wenn der Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
  5. wenn der Täter einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

    

Mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande gewerbsmäßig begeht (wenn die Bande sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 StGB verbunden hat).

    

Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung.

 

 

 
 
 
 
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