PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Kanzlei für Strafrecht in Koblenz:

Sie erreichen die Kanzlei im Zentrum von Koblenz. Das Strafverteidigerbüro befindet sich in der Clemensstraße 2, neben dem Deinhardplatz. In der Nähe befinden sich zahlreiche Gerichte (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) und Strafverfolgungsbehörden (Polizeipräsidium, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft). 


Dies sind die Schwerpunkte von Rechtsanwalt Philipp Grassl:

Vertretung bei Körperverletzungs- und Tötungsdelikten: § 211 StGB Mord; § 212 StGB Totschlag; § 213 StGB Minder schwerer Fall des Totschlags; § 216 StGB Tötung auf Verlangen; § 222 StGB Fahrlässige Tötung; § 223 StGB Körperverletzung; § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung; § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen; § 226 StGB Schwere Körperverletzung; § 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge und § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung u.a.

Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht: § 30a BtMG: bewaffneter BtM-Handel in nicht geringer Menge; BtM-Handel in nicht geringer Menge als Mitglied einer Bande, u.a.; § 29 BtMG: unerlaubter Anbau von BtM, Herstellung von BtM, Handel mit BtM, Einführung von BtM nach Deutschland, Ausführung von BtM ins Ausland, Verkauf von BtM, Abgabe von BtM, Inverkehrbringen von BtM, Erwerb von BtM, Besitz von BtM, Verabreichung von BtM, Überlassung von BtM zum unmittelbaren Verbrauch, verbotene Werbung für BtM, gewerbsmäßiger Handel mit BtM, Thema Eigenverbrauch bzw. Eigenkonsum von BtM; § 29a BtMG: unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren, Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Herstellung, Abgabe oder Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; § 30 BtMG: BtM-Handel als Mitglied einer Bande, bandenmäßiger Anbau und bandenmäßige Herstellung von BtM.; gewerbsmäßiger Anbau von BtM, gewerbsmäßiger Herstellung von BtM; gewerbsmäßiger Handel mit BtM; Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach Deutschland, leichtfertige Todesverursachung durch Überlassung von BtM; Beratung zu Entgiftung, Therapie und Unterbringung (§ 35 BtMG oder § 64 StGB); Beratung zu verbotenem Verkehr mit Amphetamin; Benzodiazepin; Cannabis (Marihuana, Gras, Blüten, Weed, Haschisch, THC); Codein; Crack; Diazepam; Fenetyllin; GHB; Heroin; JWH-018 u.a.; Kokain; LSD; MDA/MDE/MDMA; MDMB; MDPV; Methadon; Methamphetamin; Morphin; Opium; Oxazepam; Psilocin (Psilocybin, Pilze) u.a. Rechtsanwalt PHILIPP GRASSL ist regelmäßig in in Betäubungsmittelverfahren als Verteidiger tätig. 

Verteidigung im Sexualstrafrecht: § 177 StGB Vergewaltigung, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung; § 174 StGB sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; § 174a StGB sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen; § 174b StGB sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung; § 174c StGB sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses; § 176 StGB sexueller Missbrauch; § 176a StGB schwerer sexueller Missbrauch;  § 178 StGB sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge; § 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger; § 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten; § 181a StGB Zuhälterei; § 182 StGB sexueller Missbrauch von Jugendlichen; § 183 StGB Exhibitionistische Handlungen; § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses; § 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften; § 184a StGB Verbreitung gewaltpornographischer Schriften; § 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften; § 184c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften; § 184d StGB Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien; § 184e StGB Veranstaltung jugendpornographischer Darbietungen; § 184f StGB Ausübung der verbotenen Prostitution; § 184g StGB Jugendgefährdende Prostitution; § 184i StGB sexuelle Belästigung.

Verteidigung bei Eigentumsdelikten und Vermögensdelikten wie § 249 StGB Raub; § 250 StGB Schwerer Raub; § 251 StGB Raub mit Todesfolge; § 252 StGB Räuberischer Diebstahl; § 253 StGB Erpressung; § 255 StGB Räuberische Erpressung; § 257 StGB Begünstigung; § 259 StGB Hehlerei; § 260 StGB Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei; § 260a StGB Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; § 242 StGB Diebstahl; § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls; § 244 StGB Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl; § 244a StGB Schwerer Bandendiebstahl; § 246 StGB Unterschlagung u.a.

Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen: § 261 StGB Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; § 263 StGB Betrug; § 263a StGB Computerbetrug; § 264 StGB Subventionsbetrug; § 264a StGB Kapitalanlagebetrug; § 334 StGB Bestechung u.a. Rechtsanwalt PHILIPP GRASSL hat zahlreiche sehr umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren bei Landgerichten als Verteidiger bearbeitet. 

Verteidigung im Bereich der politisch motivierten Straftaten: § 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen; § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen; § 84 StGB Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei; § 85 StGB Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot; § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen; § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; § 87 StGB Agententätigkeit zu Sabotagezwecken; § 88 StGB Verfassungsfeindliche Sabotage; § 89 StGB Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane; § 89c StGB Terrorismusfinanzierung, § 90 StGB Verunglimpfung des Bundespräsidenten; § 90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole; § 123 StGB Hausfriedensbruch; § 124 StGB Schwerer Hausfriedensbruch; § 125 StGB Landfriedensbruch; § 125a StGB Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs; § 127 StGB Bildung bewaffneter Gruppen; § 130 StGB Volksverhetzung; § 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen; § 129b StGB Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland. 

 
 
 
 
E-Mail
Anruf